Zentrale Handlungsleitlinien in unseren Kindertagesstäten sind die Erfüllung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention und des Auftrags der inklusiven Bildung. Durch Beteiligung und Mitsprache sollen die Kinder Einfluss auf Themen und Fragen nehmen, die sie betreffen. Wir bieten den uns anvertrauten Mädchen und Jungen in einen sicheren Ort, an dem sie sich wohlfühlen.
Allen fünf Kindertageseinrichtungen im cts-Verbund ist es ein zentrales Anliegen, die Rechte der Kinder zu stärken. Gesetzliche Grundlage hierzu ist die UN-Kinderrechtskonvention. Kindgemäß werden ihnen die Rechte erklärt und mit ihnen besprochen. Gleichzeitig wird im pädagogischen Alltag stets darauf geachtet, die Kinderrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Beteiligung, zu berücksichtigen.
Einige wichtige Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Gleichbehandlung (Artikel 2): Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion, Herkunft, Sprache oder welches Geschlecht sie haben.
Mitbestimmung (Artikel 12): Kinder müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss auch berücksichtigt werden.
Schutz vor Gewalt und Verwahrlosung (Artikel 19): Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen
zwingen, die sie nicht wollen oder ihnen wehtun.
Bildung (Artikel 28) und Bildungsziele (Artikel 29): Kinder haben das Recht auf Bildung, die Entwicklung ihrer Persönlich-keitsbildung und die Entfaltung ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten
Behinderte Kinder (Artikel 23)haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilneh-men können.
Spiel, Freizeit und Erholung (Artikel 31): Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.
Die Mädchen und Jungen üben in regelmäßigen Kinderkonferenzen ihre Meinung und Ideen zu anstehenden Themen frei zu äußern. So werden z.B. Erlebnisse ausgetauscht, Wünsche für die Raumgestaltung besprochen, Projekte entwickelt, Regeln reflektiert oder Entscheidungen für das weitere Tagesgeschehen getroffen.
Informationen zu den Kinderrechten finden Sie beispielweise unter https://www.kinderrechte.de/ oder https://www.bmfsfj.de/blob/93522/9768d3a87f531f31beb72ce628ee8eb1/die-rechte-der-kinder-logo-data.pdf
Im Kontakt zu anderen Kindern sowie Erwachsenen in der Kita findet für Kinder soziales Lernen und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit statt. Dadurch, dass Kinder gefragt und gehört werden, lernen sie, wer da ist, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sie erleben, dass sie etwas verändern können und entdecken, was sie möchten und was sie nicht möchten.
Das ist ein wichtiger Bestandteil für den Kinderschutz. Zugleich verpflichten sich die Kindertageseinrichtungen der „Rahmenschutzkonzept zur Prävention gegen Gewalt“ des Bistums Trier. Dort heißt es: „Der Schutz der seelischen und körperlichen Integrität der Kinder bestimmt die Arbeit der Träger und aller weiteren Verantwortlichen. Um dies zu gewährleisten wird in den katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier eine Kultur der Achtsamkeit gelebt. Sie zieht sich als „roter Faden“ durch die gesamte Arbeit. Die Wahrung der Würde jedes einzelnen Menschen, die Wahrung der persönlichen Grenzen der Kinder und der adäquate und professionelle Umgang mit Nähe und Distanz sind Bestandteile einer Kultur der Achtsamkeit“.
Das Rahmenschutzkonzept wird konkretisiert durch ein gemeinsames Schutzkonzept der fünf Kindertageseinrichtungen und einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende. Es ist die verbindliche Grundlage zur Gewährleistung des Kindeswohls in unseren Einrichtungen als sichere Orte. Sie basiert zum einen auf den Leitlinien strukturell gesicherter Prävention durch partizipatorische Pädagogik, Vermittlung von Kinderrechten, Beteiligungsvielfalt und Beschwerdemanagement, systematische Personalauswahl und -entwicklung und der Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Konzeptionen.
Das Rahmenschutzkonzept können Sie hier nachlesen: https://www.bistum-trier.de/fileadmin/user_upload/Rahmenschutzkonzept__zur_Praevention_gegen_Gewalt_2019.pdf